Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass darf ich die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Grundstücksbesitzer unserer Gemeinde auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen. Ich bitte alle darauf zu achten, dass die Reinigungspflicht neben der öffentlichen Straße (jeweils bis zur Mitte der Straße) auch die Gehwege und besonders die Straßenrinnen umfassen. Besonders der Unkrautbewuchs in den Straßenrinnen ist zurzeit ein Stein des Anstoßes und sollte bei der Straßenreinigung besonders beachtet werden.
Bitte helfen Sie alle mit, dass die Außendarstellung unserer Gemeinde weiterhin in einem positiven Licht erscheint. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

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