Anleinpflicht für Hunde

Vor nicht allzu lange Zeit hatte ich im Nachrichtenblatt auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen.

Leider haben meine Appelle nichts genutzt. Aus gegebenem Anlass, wieder wurde die Anleinpflicht mehrmals ignoriert, möchte ich nochmals mit Nachdruck auf die Pflichten hinweisen. Innerorts gilt ausnahmslos Anleinpflicht, außerhalb muss der Hund bei Begegnung mit Wanderern, Joggern etc. sofort an die Leine. Mir ist es ein Rätsel warum immer wieder auf diese Pflichten hingewiesen werden muss. Leider können die Vierbeiner nichts dafür, die Hundehalter sind diejenigen, die sich nicht an die Anordnungen halten. Wir werden nun dafür sorgen, dass mein nächsten Zwischenfall Anzeige erstattet wird.
Ein weiteres Ärgernis sind die Hinterlassenschaften der Hunde. Auch hier haben wir von Seiten der Gemeinde durch das Aufstellen der Dogstationen alles getan, damit die Hinterlassenschaften sauber entsorgt werden können. Vielleicht sollten wir die Vierbeiner so dressieren, dass sie ihre Beutel selbst entsorgen, wenn schon die Besitzer nicht dafür Sorge tragen. Es reicht nicht die Hinterlassenschaften in die Beutel zu packen, diese müssen in die Müllbehälter, nicht neben den Feldwegen oder auf Äckern und Weinbergen entsorgen.
Bitte helfen Sie doch alle mit, diese Ärgernisse zu beheben.
Es macht mir keinen Spaß alle paar Wochen auf diese Mißstände hinzuweisen.
Ein friedliches Miteinander wäre doch für alle von Vorteil.
Ich danke für Ihr Verständnis.

Hans Philipp Schmitt
Ortsbürgermeister

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