Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat

I.

Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 11 Männer vertreten.

15.Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Mittwoch, 15. Mai 2024, findet um 18.30 Uhr die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der OG Spiesheim im Ratssaal der Gemeindeverwaltung, Niederstraße 4, 55288 Spiesheim, statt.

42.Sitzung des Ortsgemeinderates Spiesheim

Am Mittwoch, 15. Mai 2024, findet um 19.00 Uhr die 42. Sitzung des Ortsgemeinderates Spiesheim im Ratssaal der Gemeindeverwaltung, Niederstraße 4, 55288 Spiesheim, statt.

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