I.

Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 11 Männer vertreten.

Im Zuge der Neuanlage eines Baumgrabfeldes und eines teilanonymen Rasengrabfeldes auf dem Friedhof wollen wir gemeinsam mit freiwilligen Helfer/-innen am kommenden Samstag, den 11. Mai 2024 ab 10.00 Uhr eine Pflanzaktion durchführen.

Aktuelles aus der Gemeinde

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