Offenlage 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan (Nachtragsstellenplan) 2022 der Ortsgemeinde Spiesheim
Gem. § 98 Abs. 1 GemO i. V. m. § 97 Abs.1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragsstellenplan der Ortsgemeinde Spiesheim für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom 21.10.2022 bis 31.10.2022 zur Einsichtnahme öffentlich aus.