Straßenreinigungspflicht

In den letzten Wochen ist es vermehrt aufgefallen, dass viele Grundstücksbesitzer ihrer Pflicht nach Straßenreinigung nicht nachkommen.

Besonders in der jetzigen Jahreszeit ist es wichtig, das herabgefallene Laub zu entsorgen. Durch nasses, liegengelassenes Laub besteht Unfallgefahr sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger.
Ich bitte deshalb noch einmal eindringlich dafür Sorge zu tragen, dass neben den Gehwegen, den Straßenrinnen auch die Straßen bis zur Straßenmitte gereinigt werden.
Bei Nichtbeachtung der Reinigungspflicht kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Im Sinne des guten Miteinander bitte ich um Umsetzung meines Anliegens.

Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

 

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Sa, 10 Mai 2025 18:30 Uhr
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Do, 29 Mai 2025 10:00 Uhr
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Do, 29 Mai 2025 11:00 Uhr
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