Standfestigkeitsprüfung Grabmale 2020 auf den Friedhöfen der VG Wörrstadt

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen.

Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen. Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.

Die Termine für die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit finden Sie hier:

Dienstag, 10. März 2020
Friedhof Wörrstadt              8.00 Uhr
Friedhof Rommersheim        12.25 Uhr

Mittwoch, 11. März 2020
Friedhof Nieder-Saulheim      8.00 Uhr
Friedhof Ober-Saulheim       11.10 Uhr
Friedhof Ensheim                13.30 Uhr
Friedhof Sulzheim                15.20 Uhr

Donnerstag, 12. März 2020
Friedhof Gabsheim               8.00 Uhr
Friedhof Schornsheim           8.40 Uhr
Friedhof Udenheim             10.20 Uhr
Friedhof Schimsheim           11.20 Uhr
Friedhof Armsheim              12.30 Uhr
Friedhof Wallertheim            14.05 Uhr

Freitag, 13. März 2020
Friedhof Spiesheim                8.00 Uhr
Friedhof Partenheim              9.00 Uhr
Friedhof Gau-Weinheim         10.15 Uhr
Friedhof Vendersheim            11.10 Uhr

Bitte beachten Sie, dass an den einzelnen Tagen nur die Anfangszeit auf dem jeweils ersten Friedhof feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.

 

 

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