Landtagswahl am 14. März 2021 Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

  1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung,
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  3. online, über die Website/Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung (www.vgwoerrstadt. de),
  4. per Fax (06732 62747) oder
  5. durch einfache E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur nach einem vorher telefonisch vereinbarten Termin einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 - 5 aufgeführten Möglichkeiten (siehe oben) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie -unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Verwaltungsgebäude einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

 

 

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