Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen.
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen. Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit findet am Mittwoch, 03.April.2024, statt. Die Startzeiten auf den Friedhöfen sind wie folgt geplant:
Friedhof Wörrstadt 8.00 Uhr
Friedhof Rommersheim 9.25 Uhr
Friedhof Armsheim 9.40 Uhr
Friedhof Schimsheim 10.00 Uhr
Friedhof Wallertheim 10.25 Uhr
Friedhof Gau-Weinheim 10.45 Uhr
Friedhof Vendersheim 11.00 Uhr
Friedhof Partenheim 11.10 Uhr
Friedhof Ober-Saulheim 11.35 Uhr
Friedhof Nieder-Saulheim 11.55 Uhr
Friedhof Sulzheim 13.00 Uhr
Friedhof Ensheim 13.20 Uhr
Friedhof Spiesheim 13.35 Uhr
Friedhof Gabsheim 13.55 Uhr
Friedhof Schornsheim 14.10 Uhr
Friedhof Udenheim 14.55 Uhr
Die Prüfung wird in diesem Jahr von mehreren Personen gleichzeitig durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass nur die Anfangszeit auf dem Friedhof in Wörrstadt feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.