Heckenrückschnitt

Ich möchte, wie jedes Jahr hier an gleicher Stelle, auf die Pflicht des Heckenrückschnittes hinweisen. Insbesondere gilt dieser Hinweis für Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die innerhalb der bebauten Ortsgrenze in den Straßen- und Gehwegbereich hineinreichen. Aber auch die Grundstücksbesitzer, deren überhängendes Grün in den Feldwegebereich ragt, sind aufgefordert die entsprechenden Rückschnitte vorzunehmen.
Den Grünabfall können Sie dann kostengünstig auf unserem Schredderplatz entsorgen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

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Fr, 19 Juni 2026 00:00 Uhr
100 Jahre SG, Mitternachts Jedermannstunier
So, 21 Juni 2026 00:00 Uhr
100 Jahre SG, Vereinssportfest
Fr, 26 Juni 2026 18:30 Uhr
Martin Seidler liest "Die 13 Monate von Erich Kästner"
Fr, 10 Juli 2026 00:00 Uhr
Kerb
Fr, 24 Juli 2026 00:00 Uhr
Hoffest Weingut Becker

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