Heckenrückschnitt

Ich möchte, wie jedes Jahr hier an gleicher Stelle, auf die Pflicht des Heckenrückschnittes hinweisen. Insbesondere gilt dieser Hinweis für Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die innerhalb der bebauten Ortsgrenze in den Straßen- und Gehwegbereich hineinreichen. Aber auch die Grundstücksbesitzer, deren überhängendes Grün in den Feldwegebereich ragt, sind aufgefordert die entsprechenden Rückschnitte vorzunehmen.
Den Grünabfall können Sie dann kostengünstig auf unserem Schredderplatz entsorgen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

Nächste Termine
Sa, 30 Aug. 2025 19:30 Uhr
Open-Air-Kino
Sa, 20 Sep. 2025 15:00 Uhr
Kinderkirche, anschließend Gottesdienst
Mi, 08 Okt. 2025 19:00 Uhr
9. Sitzung OG-Rat
So, 12 Okt. 2025 14:00 Uhr
Erntedank Gottesdienst
Sa, 15 Nov. 2025 15:00 Uhr
Kinderkirche, anschließend Gottesdienst
So, 16 Nov. 2025 11:30 Uhr
Volkstrauertag, Gedenkfeier
Mo, 17 Nov. 2025 19:30 Uhr
Ringversammlung der Ortsvereine
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