Heckenrückschnitt

Ich möchte, wie jedes Jahr hier an gleicher Stelle, auf die Pflicht des Heckenrückschnittes hinweisen. Insbesondere gilt dieser Hinweis für Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die innerhalb der bebauten Ortsgrenze in den Straßen- und Gehwegbereich hineinreichen. Aber auch die Grundstücksbesitzer, deren überhängendes Grün in den Feldwegebereich ragt, sind aufgefordert die entsprechenden Rückschnitte vorzunehmen.
Den Grünabfall können Sie dann kostengünstig auf unserem Schredderplatz entsorgen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

Letzte Änderungen
Nächste Termine
Mi, 17 Dez. 2025 19:30 Uhr
Adventsandacht
Do, 18 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Fam. Josephin & Marcel Schröder
Sa, 20 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Montagsrunde - Fam. Bianca & Thorsten Fritz
Mo, 22 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Fam. Sabine Cronau & Thomas Possin
Mi, 24 Dez. 2025 14:00 Uhr
Adventsfenster: Kirche St. Stephanus
Mi, 24 Dez. 2025 16:00 Uhr
Krippenspiel

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