Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Spiesheim für die Jahre 2016 und 2017 vom 02.05.2016

Der Ortsgemeinderat Spiesheim hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), am 11.04.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 27.04.2016 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt 2016 2017
  der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.221.950 EUR 1.253.850 EUR
  der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.310.800 EUR 1.306.050 EUR
  Jahresfehlbetrag 88.850 EUR 52.200 EUR
2. im Finanzhaushalt    
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.137.550 EUR 1.169.500 EUR
  die ordentlichen Auszahlungen auf 1.155.750 EUR 1.151.750 EUR
  Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 18.200 EUR 17.750 EUR
       
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR
  die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR
  Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR
       
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 157.000 EUR 116.900 EUR
  die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 480.200 EUR 64.000 EUR
  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 323.200 EUR 52.900 EUR
       
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 450.700 EUR 151.000 EUR
  davon    
  Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten 323.200 EUR 0 EUR
  Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten(Umschuldung) 127.500 EUR 151.000 EUR
  die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 152.500 EUR 188.800 EUR
  davon    
  Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten 25.000 EUR 37.800 EUR
  Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten (Umschuldung) 127.500 EUR 151.000 EUR
  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 298.200 EUR -37.800 EUR
       
e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.745.250 EUR 1.437.400 EUR
  der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.788.450 EUR 1.404.550 EUR
  Veränderungen des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr -43.200 EUR 32.850 EUR

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

    2016 2017
  zinslose Kredite auf 0 EUR 0 EUR
  verzinsliche Kredite auf 323.200 EUR 0 EUR

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,

    2016 2017
  wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

    2016 2017
  beläuft sich auf 0 EUR 0 EUR

 

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

    2016 2017
  wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR

 

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2014 betrug 3.626.889,86 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 3.501.268,76 Euro.

 

§ 6 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer 2016 2017
  1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. 300 v. H.
  1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H. 365 v. H.
2. Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H.
3. Hundesteuer    
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:  
    2016 2017
  3.1 für den ersten Hund EUR 41,00 EUR 41,00
  3.2 für den zweiten Hund EUR 57,00 EUR 57,00
  3.3 für jeden weiteren Hund EUR 82,00 EUR 82,00
  für gefährliche Hunde:    
  4.1 für den ersten Hund EUR 328,00 EUR 328,00
  4.2 für den zweiten Hund EUR 456,00 EUR 456,00
  4.3 für jeden weiteren Hund EUR 656,00 EUR 656,00

 

§ 7 Gebührensätze und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge und der Fremdenverkehrsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz werden wie folgt festgesetzt:

    2016 2017
 1. Weinbergsschutz EUR / ar 0,12 EUR / ar 0,12
 2. Beiträge für den Bau und die Unterhaltung von Feldwegen EUR / ar 0,10 EUR / ar 0,10

 

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von     1.000    Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen. 

 

§ 9 Altersteilzeit

Für die Altersteilzeit von Beamtinnen/ Beamten wurde  ___0__ Fall zugelassen.
Für die Altersteilzeit von Beschäftigten wurden            ___0__ Fälle zugelassen.
Einem Beamten kann eine Leistungsstufe nach §§ 27 und 42 a BBesG gewährt werden.

 

§ 10 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Spiesheim, den 02.05.2016
Hans-Philipp Schmitt,
Bürgermeister der Ortsgemeinde Spiesheim

 

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 IV GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzungen sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 09.05.2016 bis 24.05.2016
während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 126, öffentlich aus.

Nächste Termine
Di, 24 Dez. 2024 17:00 Uhr
Krippenspiel
Di, 24 Dez. 2024 17:00 Uhr
Heilig Abend: Wort-Gottes-Feier
Mi, 25 Dez. 2024 17:00 Uhr
Gottesdienst zum Weihnachtsfest mit ev. Posaunenchor
Do, 26 Dez. 2024 10:30 Uhr
Eucharistiefeier zum Patronatsfest
So, 29 Dez. 2024 09:00 Uhr
Eucharistiefeier
Sa, 04 Jan. 2025 00:00 Uhr
Sternsingeraktion
Sa, 04 Jan. 2025 18:00 Uhr
Eucharistiefeier
Letzte Änderungen

Off Canvas Menu

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Für diese Cookies ist eine Zustimmung von Ihrer Seite nicht erforderlich