Mitgliederversammlung Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft Spiesheim lädt ihre Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2015/16 für Montag, den 30. Januar 2017 um 19.00 Uhr in die Sängerhalle, Niederstraße 4 in 55288 Spiesheim (Raum 1) ein.

Zutritt zur Versammlung und Stimmrecht haben nur die Grundstückseigentümer, die in das Genossenschaftsregister des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes in Spiesheim eingetragen sind. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der Anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Bei einer Verhinderung muss vom Vertreter eine Vollmacht vorgelegt werden.
Anträge auf Neueintragung und Berichtigung des Genossenschaftskatasters sind bis spätestens 23. Januar 2017 bei dem Jagdvorsteher, Walter Dexheimer, Mittelstraße 7, 55288 Spiesheim, anzuzeigen. Hierzu ist eine Bescheinigung des Katasteramtes Alzey oder der notarielle Kaufvertrag erforderlich, in der die im Eigentum des Jagdgenossen stehende Grundfläche bestätigt sein muss.
Anträge auf Beratung und Beschlussfassung müssen ebenfalls bis zum 23. Januar 2017 eingereicht sein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers
  2. Bestellung eines Schriftführers, einer Urkundsperson und 2 Stimmzählern
  3. Bericht des Kassenwartes
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahl eines Kassenprüfers
  7. Info über eine Eilentscheidung des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Spiesheim über eine Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz der Jagdgenossenschaft Spiesheim
  9. Verschiedenes.

Jagdgenossenschaft Spiesheim
gez. Walter Dexheimer, 1. Vorsitzender

 

Off Canvas Menu

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Für diese Cookies ist eine Zustimmung von Ihrer Seite nicht erforderlich