Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass und nach Beschwerden mehrerer Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, bitte ich nochmals eindringlich alle Grundstücksbesitzer, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Auf Grund der Satzung sind die Grundstücksbesitzer verpflichtet, sowohl die Gehwege als auch die öffentlichen Straßen (bis Straßenmitte) zu reinigen, d.h. auch von vorhandenem Unkraut zu säubern.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

Nächste Termine
Sa, 30 Aug. 2025 19:30 Uhr
Open-Air-Kino
Sa, 20 Sep. 2025 15:00 Uhr
Kinderkirche, anschließend Gottesdienst
Mi, 08 Okt. 2025 19:00 Uhr
9. Sitzung OG-Rat
So, 12 Okt. 2025 14:00 Uhr
Erntedank Gottesdienst
Sa, 15 Nov. 2025 15:00 Uhr
Kinderkirche, anschließend Gottesdienst
So, 16 Nov. 2025 11:30 Uhr
Volkstrauertag, Gedenkfeier
Mo, 17 Nov. 2025 19:30 Uhr
Ringversammlung der Ortsvereine
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