Anleinpflicht für Hunde

Aus gegebenem Anlass und auf Grund mehrerer Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde verweise ich noch einmal ausdrücklich auf die Anleinpflicht für Hunde.

Auf Grund der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Wörrstadt (hierzu zählt auch die Ortsgemeinde Spiesheim) gilt:
Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. Weiterhin sind ausgenommen Jagdhunde bei berechtigter Jagdausübung.
Ich bitte nochmals eindringlich diese Anordnung zu beachten. Zukünftig wird bei Nichtbeachtung dieser Verordnung unverzüglich Anzeige erstattet. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme im Sinne eines guten Miteinanders innerhalb unserer Gemeinde.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

Nächste Termine
Sa, 28 Juni 2025 16:00 Uhr
Weinduett mit den Weingütern Dexheimer und Schmitt
So, 29 Juni 2025 17:00 Uhr
Konzert Ensemble "Vocalkonsort Mainz", weitere Infos ...
Fr, 11 Juli 2025 00:00 Uhr
Spiesheimer Kerb
So, 13 Juli 2025 10:30 Uhr
Ökumen. Kerbe Gottesdienst
Sa, 02 Aug. 2025 00:00 Uhr
Grillfest des VdK
So, 03 Aug. 2025 10:00 Uhr
Sommerkirche
Mi, 20 Aug. 2025 19:00 Uhr
8. Sitzung OG-Rat
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