Anleinpflicht für Hunde

Aus gegebenem Anlass und auf Grund mehrerer Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde verweise ich noch einmal ausdrücklich auf die Anleinpflicht für Hunde.

Auf Grund der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Wörrstadt (hierzu zählt auch die Ortsgemeinde Spiesheim) gilt:
Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. Weiterhin sind ausgenommen Jagdhunde bei berechtigter Jagdausübung.
Ich bitte nochmals eindringlich diese Anordnung zu beachten. Zukünftig wird bei Nichtbeachtung dieser Verordnung unverzüglich Anzeige erstattet. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme im Sinne eines guten Miteinanders innerhalb unserer Gemeinde.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

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Weihnachtsmarkt

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