Anleinpflicht für Hunde

Aus gegebenem Anlass und auf Grund mehrerer Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde verweise ich noch einmal ausdrücklich auf die Anleinpflicht für Hunde.

Auf Grund der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Wörrstadt (hierzu zählt auch die Ortsgemeinde Spiesheim) gilt:
Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. Weiterhin sind ausgenommen Jagdhunde bei berechtigter Jagdausübung.
Ich bitte nochmals eindringlich diese Anordnung zu beachten. Zukünftig wird bei Nichtbeachtung dieser Verordnung unverzüglich Anzeige erstattet. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme im Sinne eines guten Miteinanders innerhalb unserer Gemeinde.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

Letzte Änderungen
Nächste Termine
Di, 16 Dez. 2025 17:00 Uhr
Adventsfenster: Kita Regenbogen
Mi, 17 Dez. 2025 19:30 Uhr
Adventsandacht
Do, 18 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Fam. Josephin & Marcel Schröder
Sa, 20 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Montagsrunde - Fam. Bianca & Thorsten Fritz
Mo, 22 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Fam. Sabine Cronau & Thomas Possin
Mi, 24 Dez. 2025 14:00 Uhr
Adventsfenster: Kirche St. Stephanus
Mi, 24 Dez. 2025 16:00 Uhr
Krippenspiel

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