Benutzung Grillplatz und Weinbergsturm

Aus gegebenem Anlass (leider wurden der Grillplatz und der Weinbergsturm mit nicht entsorgtem Müll und Glas verlassen) weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung des Grillplatzes und des Weinbergturmes nur mit einem gültigen Mietvertrag statthaft ist.

Die Benutzung der beiden Liegenschaften muss vorher terminlich vereinbart werden (Ansprechpartner sind auf der Homepage der Ortsgemeinde zu finden).
Eine Ausnahme bilden lediglich die Aufenthalte von Wandergruppen, die eine kurze Rast einlegen wollen (zeitlich begrenzt auf höchstens eine halbe bis eine Stunde). Aber auch für diese Gruppen gilt, die Plätze in sauberem Zustand zu verlassen.
Wir werden Mitarbeiter der Gemeinde bitten, zukünftig stärker zu kontrollieren, damit die Platz- und Benutzungsordnung eingehalten wird. Es ist ein Unding, dass Liegenschaften der Gemeinde, die von freiwilligen Helfern gebaut wurden, verdreckt und vermüllt zurückgelassen werden.
Bei Zuwiderhandlungen wird sich die Ortsgemeinde rechtliche Schritte vorbehalten.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

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