Wahlhelfer gesucht

Am 28. Oktober 2018 findet die Direktwahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wörrstadt statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist zwar noch einige Zeit hin, gleichwohl möchten wir bereits heute einen ersten Aufruf zur Suche von freiwilligen Wahlhelfern starten, auch schon im Hinblick auf die im Jahr 2019 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung unentbehrlich, da im Bereich der Verbandsgemeinde Wörrstadt insgesamt 30 Wahllokale idealerweise mit je 10 Personen besetzt werden müssen.
Am Wahltag haben die Wahlhelfer die Aufgabe, die Wahlberechtigung aufgrund des von der Verwaltung erstellten Wählerverzeichnisses zu prüfen, die Stimmzettel auszugeben und für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung zu sorgen.
Nach 18 Uhr wird das Wahlergebnis durch Auszählung der abgegebenen Stimmzettel für den entsprechenden Stimmbezirk ermittelt. Der Dienst im Wahllokal beginnt am Wahltag um 07:30 Uhr zur Einrichtung des Wahlraumes und endet nach der Beendigung der Stimmauszählung.
Sofern genügend Wahlhelfer zu Verfügung stehen, wird in der Regel am Wahltag ein Schichtdienst eingerichtet, der es den einzelnen Personen ermöglicht, ausgedehntere Pausen einzulegen, um den sonntäglichen Kirchgang zu absolvieren oder den Nachmittagsspaziergang zu genießen. Allerdings muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass während der Wahlhandlung der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter sowie mindestens ein Beisitzer im Wahlraum anwesend sind. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist die Anwesenheit von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes notwendig.
Die Mithilfe in einem Wahlvorstand ist eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, für deren Ausübung es keiner besonderen Vorkenntnisse erfordert. Voraussetzung für die Tätigkeit als Mitglied im Wahlvorstand ist das Vorliegen der Wahlberechtigung. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 28.10.2000 geboren sind und
  • mindestens seit drei Monaten, also seit dem 28.07.2018, im Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.

Gerade für Erst- und Jungwähler ergibt sich durch die Wahrnehmung dieser Aufgabe die Möglichkeit, das Wahlverfahren bei einer Direktwahl in der Praxis kennenzulernen und hierdurch hilfreiche Informationen mitzunehmen.
Alle Wahlhelfer werden von den Mitarbeitern des Wahlamtes hinreichend über die Aufgaben informiert.
Auch am Wahltag selbst sind die für die Wahlen zuständigen Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt jederzeit telefonisch erreichbar, um die Mitglieder des Wahlvorstandes bei eventuell auftretenden Problemen zu unterstützen.
Wer gerne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit annehmen möchte oder nähere Informationen wünscht, kann sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Sylvia Heeb, in Verbindung setzen. Frau Heeb ist vormittags per Telefon 06732/6013272 und per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Fax 06732/60183272 erreichbar.

 

Off Canvas Menu

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Für diese Cookies ist eine Zustimmung von Ihrer Seite nicht erforderlich