In der Gemarkung Spiesheim, Flur 18, Flurstück112, Flur 2, Flurstück 5 und Flur 4, Flurstück 120 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzbestimmung auf Antrag des Gemeinde Spiesheim bestimmt und abgemarkt.
In der Gemarkung Spiesheim, Flur 18, Flurstück112, Flur 2, Flurstück 5 und Flur 4, Flurstück 120 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzbestimmung auf Antrag des Gemeinde Spiesheim bestimmt und abgemarkt.
Die Anfrage der VG bezüglich der Einrichtung einer Umleitung durch Spiesheim sowie das Ausweisen von Parkplätzen auf Wirtschaftswegen der Gemarkung während des VG-Weinfestes wird positiv beschieden.
Weiterlesen: Auszug aus der 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Spiesheim am 22.01.2020
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