Benutzung Grillplatz und Weinbergsturm

Aus gegebenem Anlass (leider wurden der Grillplatz und der Weinbergsturm mit nicht entsorgtem Müll und Glas verlassen) weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung des Grillplatzes und des Weinbergturmes nur mit einem gültigen Mietvertrag statthaft ist.

Bekanntmachung zur Anhörung der Eigentümer vor Einleitung des Umlegungsverfahrens nach § 47 Abs. 1 BauGB

Am Montag, 14. Mai 2018 findet um 18:00 Uhr die Anhörung der Eigentümer vor Einleitung des Umlegungsverfahrens für das geplante Baulandumlegungsverfahren "An der Gänsweide" im Ratssaal der Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinde Spiesheim, Niederstraße 4, statt.
Spiesheim, den 24. April 2018
Mathias Klemmer
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

 

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