Standfestigkeitsprüfung Grabmale 2019 auf den Friedhöfen der VG Wörrstadt

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen.

Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen. Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
Die Termine für die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit finden Sie hier:

Dienstag, 12. März 2019
Friedhof Wörrstadt              08:00 Uhr
Friedhof Rommersheim       12:15 Uhr

Mittwoch, 13. März 2019
Friedhof Nieder-Saulheim    08:00 Uhr
Friedhof Ober-Saulheim      11:35 Uhr
Friedhof Ensheim               13:30 Uhr
Friedhof Sulzheim              14:20 Uhr

Donnerstag, 14. März 2019
Friedhof Gabsheim             08:00 Uhr
Friedhof Schornsheim         08:50 Uhr
Friedhof Udenheim             10:30 Uhr
Friedhof Schimsheim          11:20 Uhr
Friedhof Armsheim             12:50 Uhr
Friedhof Wallertheim          14:10 Uhr

Freitag, 15. März 2019
Friedhof Spiesheim             08:00 Uhr
Friedhof Partenheim           09:00 Uhr
Friedhof Gau-Weinheim      10:00 Uhr
Friedhof Vendersheim        10:45 Uhr

Bitte beachten Sie, dass an den einzelnen Tagen nur die Anfangszeit auf dem jeweils ersten Friedhof feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.

 

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