Einsichtnahme Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Gem. § 97 Abs.1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Spiesheim für die Jahre 2022 und 2023 in der Zeit vom 08.04.2022 bis 25.04.2022 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten im Hauptgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 322, eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Spiesheim haben außerdem die Möglichkeit, innerhalb der o. g. Frist Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan oder seiner Anlagen schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder an die Ortsgemeinde Spiesheim, Niederstraße 4, 55288 Spiesheim (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

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