Friedhofsordnung

Aus gegebenem Anlass weise ich ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von Vierbeinern auf das Friedhofsgelände strikt verboten ist (Friedhofsordnung hängt im Eingangsbereich des Friedhofes).

Zu allem Überfluss ist jetzt auch noch festgestellt worden, dass auf Gräbern Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner deponiert haben. Das ist einfach nur unterirdisch. Wenn zukünftig weitere Beobachtungen dergleichen Gestalt gemacht werden, wird die Ortsgemeinde Strafanzeige gegen die Besitzer der Vierbeiner erlassen.
Ein weiteres Übel ist die Tatsache, dass Pkw-Besitzer sich erdreisten, mit ihrem Fahrzeug in den hinteren Bereich des Friedhofsgeländes (Ostseite) zu fahren. Man glaubt ja nicht, dass man schon alles gesehen und erlebt hat, aber es gibt immer wieder Ereignisse, die überraschen einen und machen fassungslos.
Auch hier werden wir vonseiten der OG zukünftig ein waches Auge haben.

Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

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