Plakatieren an öffentlichen Gebäuden

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass sowohl privates als auch gewerbliches Plakatieren an öffentlichen Gebäuden verboten ist. Zu den öffentlichen Gebäuden zählen: Sängerhalle, Ratskeller, Feuerwehr, Friedhof, Kindergarten und die Bushaltestelle im Keltenring.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. In Ausnahmefällen kann, nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung, das Plakatieren gestattet werden.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

Letzte Änderungen
Nächste Termine
Mi, 24 Dez. 2025 14:00 Uhr
Adventsfenster: Kirche St. Stephanus
Mi, 24 Dez. 2025 16:00 Uhr
Krippenspiel

Off Canvas Menu

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Für diese Cookies ist eine Zustimmung von Ihrer Seite nicht erforderlich