Plakatieren an öffentlichen Gebäuden

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass sowohl privates als auch gewerbliches Plakatieren an öffentlichen Gebäuden verboten ist. Zu den öffentlichen Gebäuden zählen: Sängerhalle, Ratskeller, Feuerwehr, Friedhof, Kindergarten und die Bushaltestelle im Keltenring.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. In Ausnahmefällen kann, nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung, das Plakatieren gestattet werden.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

Nächste Termine
Mi, 29 Jan. 2025 19:00 Uhr
4. Sitzung OG-Rat
Sa, 01 Feb. 2025 00:00 Uhr
Sperrung Sängerhalle wegen Fastnacht
So, 02 Feb. 2025 17:00 Uhr
Chorkonzert: Come To The Music, ...
Sa, 08 Feb. 2025 15:00 Uhr
Kinderkirche, anschließend Gottesdienst
Sa, 15 Feb. 2025 19:11 Uhr
1. Sitzung SCV
Sa, 22 Feb. 2025 19:11 Uhr
2. Sitzung SCV
So, 23 Feb. 2025 08:00 Uhr
Bundestagswahl
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