Freilaufende Hunde

Leider häufen sich in der letzten Zeit wieder die Beschwerden über Hunde, die nicht angeleint ausgeführt werden. Auch Beißvorfälle werden gehäuft registriert. Wir möchten daher nochmals ausdrücklich auf die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wörrstadt sowie das allgemeine Jagdrecht hinweisen:
Nach der genannten Verordnung müssen Hunde innerhalb der Ortsgebiete grundsätzlich an der Leine geführt werden. Außerhalb der Ortslagen dürfen Hunde nur dann unangeleint geführt werden, wenn der Hundeführer jederzeit Sicht- und Einwirkungsmöglichkeit auf das Tier hat. Ferner sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.


Darüber hinaus gilt außerhalb der bebauten Ortslagen das Jagdrecht: Der Jagdausübungsberechtigte kann lt. § 33 Abs. 6 des Landesjagdgesetzes auf Hunde, die Wild aufscheuchen oder verfolgen - also wildern - und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers angetroffen werden, schießen. Wir bitten dringend um Beachtung der genannten Vorschriften.
FB Jugend, Schutz und Ordnung

Nächste Termine
Sa, 30 Nov. 2024 16:00 Uhr
Weihnachtsmarkt
So, 01 Dez. 2024 18:00 Uhr
Adventsbegegnungen
Di, 03 Dez. 2024 19:30 Uhr
Adventsandacht
Fr, 06 Dez. 2024 18:00 Uhr
Nikolausfeier bei der Feuerwehr
Sa, 07 Dez. 2024 00:00 Uhr
VdK: Weihnachtsfeier
So, 08 Dez. 2024 18:00 Uhr
Adventsbegegnungen
Di, 10 Dez. 2024 19:30 Uhr
Adventsandacht
Letzte Änderungen

Off Canvas Menu

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Für diese Cookies ist eine Zustimmung von Ihrer Seite nicht erforderlich