Freilaufende Hunde

Leider häufen sich in der letzten Zeit wieder die Beschwerden über Hunde, die nicht angeleint ausgeführt werden. Auch Beißvorfälle werden gehäuft registriert. Wir möchten daher nochmals ausdrücklich auf die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wörrstadt sowie das allgemeine Jagdrecht hinweisen:
Nach der genannten Verordnung müssen Hunde innerhalb der Ortsgebiete grundsätzlich an der Leine geführt werden. Außerhalb der Ortslagen dürfen Hunde nur dann unangeleint geführt werden, wenn der Hundeführer jederzeit Sicht- und Einwirkungsmöglichkeit auf das Tier hat. Ferner sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.


Darüber hinaus gilt außerhalb der bebauten Ortslagen das Jagdrecht: Der Jagdausübungsberechtigte kann lt. § 33 Abs. 6 des Landesjagdgesetzes auf Hunde, die Wild aufscheuchen oder verfolgen - also wildern - und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers angetroffen werden, schießen. Wir bitten dringend um Beachtung der genannten Vorschriften.
FB Jugend, Schutz und Ordnung

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