Betrieb von Rasenmähern und Maschinen

Mit Beginn der warmen Jahreszeit nehmen auch die Arbeiten im Garten zu. Wir weisen daher darauf hin, dass der Betrieb von Rasenmähern bzw. anderen Maschinen nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet ist.
Für nicht „lärmarme“ Geräte bzw. Geräte ohne Umweltzeichen gelten weitere Ausschlusszeiten. So dürfen beispielsweise Rasenmäher ohne Umweltzeichen zusätzlich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden.
Weiterführende Informationen erteilt das Ordnungsamt unter Tel. 06732 601-131.
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung

Letzte Änderungen
Nächste Termine
Sa, 29 Nov. 2025 16:00 Uhr
Weihnachtsmarkt der OG
Di, 02 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Fam. Kerstin & Matthias Martin
Mi, 03 Dez. 2025 19:00 Uhr
Adventsandacht
Do, 04 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Spiesheimer Landbienen - Fam. Grüger
Sa, 06 Dez. 2025 00:00 Uhr
Weihnachtsfeier VdK
Sa, 06 Dez. 2025 18:00 Uhr
Nikolausfeier bei der Feuerwehr
Sa, 06 Dez. 2025 18:00 Uhr
Adventsfenster: Freiwillige Feuerwehr

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