Betrieb von Rasenmähern und Maschinen

Mit Beginn der warmen Jahreszeit nehmen auch die Arbeiten im Garten zu. Wir weisen daher darauf hin, dass der Betrieb von Rasenmähern bzw. anderen Maschinen nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet ist.
Für nicht „lärmarme“ Geräte bzw. Geräte ohne Umweltzeichen gelten weitere Ausschlusszeiten. So dürfen beispielsweise Rasenmäher ohne Umweltzeichen zusätzlich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden.
Weiterführende Informationen erteilt das Ordnungsamt unter Tel. 06732 601-131.
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung

Nächste Termine
Sa, 28 Juni 2025 16:00 Uhr
Weinduett mit den Weingütern Dexheimer und Schmitt
So, 29 Juni 2025 17:00 Uhr
Konzert Ensemble "Vocalkonsort Mainz", weitere Infos ...
Fr, 11 Juli 2025 00:00 Uhr
Spiesheimer Kerb
So, 13 Juli 2025 10:30 Uhr
Ökumen. Kerbe Gottesdienst
Sa, 02 Aug. 2025 00:00 Uhr
Grillfest des VdK
So, 03 Aug. 2025 10:00 Uhr
Sommerkirche
Mi, 20 Aug. 2025 19:00 Uhr
8. Sitzung OG-Rat
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