Betrieb von Rasenmähern und Maschinen

Mit Beginn der warmen Jahreszeit nehmen auch die Arbeiten im Garten zu. Wir weisen daher darauf hin, dass der Betrieb von Rasenmähern bzw. anderen Maschinen nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet ist.
Für nicht „lärmarme“ Geräte bzw. Geräte ohne Umweltzeichen gelten weitere Ausschlusszeiten. So dürfen beispielsweise Rasenmäher ohne Umweltzeichen zusätzlich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden.
Weiterführende Informationen erteilt das Ordnungsamt unter Tel. 06732 601-131.
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung

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Martin Seidler liest "Die 13 Monate von Erich Kästner"
Fr, 10 Juli 2026 00:00 Uhr
Kerb
Fr, 24 Juli 2026 00:00 Uhr
Hoffest Weingut Becker

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