Private Überfahrhilfen an öffentlichen Entwässerungsrinnen und Gehwegen

Bereits im Dezember des letzten Jahres wurde veröffentlicht, dass aus Gründen der Straßenverkehrssicherungspflicht und aus verkehrstechnischen Gründen (Hinweis der GVV Kommunalversicherer) empfohlen wurde, die privaten und nicht genehmigten Überfahrhilfen zu entfernen. Zur Klärung der Rechtslage wurde auch diesbezüglich beim Gemeinde- und Städtebund angefragt.

Die Stellungnahme wird nun zum Anlass genommen, den Rückbau dieser Überfahrhilfen bis spätestens zum 16. Juni 2017 vorzunehmen.

Nach Verstreichen dieser Frist werden die Überfahrhilfen auf Kosten des jeweiligen Anliegers entfernt und entsorgt.
Die Ortsgemeinde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Straßenbaulastträger im Schadensfall in Haftung genommen wird, wenn diese Gegenstände auf öffentlichen, gemeindeeigenen Grundstücken geduldet werden.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

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