Offenlegung Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Spiesheim

Gem. § 97 Abs.1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Spiesheim für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeit vom 01.09.2017 bis 15.09.2017 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 125, eingesehen werden.

 

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