Heckenrückschnitt

Ich darf auf diesem Weg alle Grundstückseigentümer bitten, den fälligen Heckenrückschnitt bis Ende Februar 2018 durchzuführen. Betroffen sind insbesondere die Flächen, die in den öffentlichen Raum hineinragen. Dies betrifft hier nicht nur die Gehwege auf den Gemeindestraßen, sondern auch die Flächen, die in die Wirtschaftswege hineinragen.

Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

Nächste Termine
Sa, 10 Mai 2025 18:30 Uhr
Vorstellung Konfirmand*innen
Sa, 24 Mai 2025 14:11 Uhr
Närrische Weinprobe des SCV
Do, 29 Mai 2025 10:00 Uhr
Gottesdienst am Weinbergsturm
Do, 29 Mai 2025 11:00 Uhr
Feuerwehrfest
So, 01 Juni 2025 13:30 Uhr
Konfirmation
Fr, 06 Juni 2025 00:00 Uhr
VG-Weinfest
Mi, 11 Juni 2025 19:00 Uhr
7. Sitzung OG-Rat
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