Parkverbot im Außenbereich der Sängerhalle

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass für die gesamte Fläche im Außenbereich der Sängerhalle ein absolutes Halteverbot besteht. Die Fläche ist nur für Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Eine Ausnahme bildet lediglich das Be- und Entladen für Mieter der Räumlichkeiten der Sängerhalle. Ich bitte um Beachtung.

Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

Nächste Termine
Sa, 10 Mai 2025 18:30 Uhr
Vorstellung Konfirmand*innen
Sa, 24 Mai 2025 14:11 Uhr
Närrische Weinprobe des SCV
Do, 29 Mai 2025 10:00 Uhr
Gottesdienst am Weinbergsturm
Do, 29 Mai 2025 11:00 Uhr
Feuerwehrfest
So, 01 Juni 2025 13:30 Uhr
Konfirmation
Fr, 06 Juni 2025 00:00 Uhr
VG-Weinfest
Mi, 11 Juni 2025 19:00 Uhr
7. Sitzung OG-Rat
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