Heckenrückschnitt

Bevor am 28. Februar 2019 die Heckenrückschnittperiode endet, darf ich alle Grundstückseigentümer bitten, den fälligen Rückschnitt durchzuführen.

Insbesondere sind die Flächen zurückzuschneiden, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen. Dies betrifft neben den Gehwegen an den Gemeindestraßen auch die Flächen, die in gemeindeeigenen befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege hineinragen.
Ich bitte um Beachtung und zeitnahe Umsetzung der Arbeiten.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

 

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