Eingeschränktes Halteverbot

In der Zeit vom 03.09. – 15.10.2018 ergeht folgende Anordnung auf Grund des § 45 StVO: Während der Erntezeit wird in der Schmiedstraße von Haus Nr. 25 bis zur Abbiegung zu Haus Nr. 16 ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot eingerichtet.

Während des gleichen Zeitraumes wird in der Oberstraße von Haus Nr. 64 bis Haus Nr. 68 ebenfalls ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot errichtet.
Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung um Umsetzung dieser Anordnung.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

Letzte Änderungen
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So, 09 Nov. 2025 14:00 Uhr
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Kinderkirche, anschließend Gottesdienst
So, 16 Nov. 2025 11:30 Uhr
Volkstrauertag, Gedenkfeier
Mo, 17 Nov. 2025 19:30 Uhr
Ringversammlung der Ortsvereine
Mo, 17 Nov. 2025 20:00 Uhr
Vorbesprechung Weihnachtsmarkt
Mi, 26 Nov. 2025 19:00 Uhr
10. Sitzung OG-Rat
Sa, 29 Nov. 2025 16:00 Uhr
Weihnachtsmarkt der OG

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